Feldhamster
Untersuchungen und Artenschutzmaßnahmen des streng geschützten Feldhamsters erfolgten in den vergangenen 15 Jahren in den Bördebereichen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Es werden Kartierungen von Baueingängen auf landwirtschaftlichen Flächen zumeist im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben durchgeführt.
Zur Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erfolgt im Rahmen eines Artenschutzkonzeptes eine Vorabbegutachtung geeigneter Maßnahmenflächen unter Einbeziehung geeigneter Bewirtschaftungskonzepte. Nach Erteilung einer artenschutzrechtlichen Genehmigung werden Feldhamsterpopulationen vielfach umgesiedelt, begleitet von einem Monitoring zur Kontrolle des Maßnahmenerfolges. Dieses umfasst gemeinsam mit Landwirten sowie den zuständigen Naturschutzbehörden auch eine Überwachung der Bewirtschaftungsauflagen.
In wissenschaftlichen Begleituntersuchungen erfolgten Forschungen zum Nahrungsspektrum und Aktionsradius markierter Feldhamster. Hierfür steht eine Telemetrieanlage zur Verfügung.